Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel
Bei „Bridal Stylist Verena + Artists“ verstehen wir, dass Ihre Hochzeit der schönste Tag Ihres Lebens sein soll. Unsere Leidenschaft und unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Ihre Frisur und Ihr Makeup zu 100% diesem besonderen Anlass gerecht werden. Mit unserer Expertise und Hingabe arbeiten wir daran, Ihre individuellen Wünsche zu erfüllen und Sie in Ihrer bezauberndsten Version erstrahlen zu lassen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage unserer Zusammenarbeit, damit wir uns voll und ganz darauf konzentrieren können, Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu gestalten.

  1. Vertragspartner und deren Rollen
    1.1 Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
    a) Dem Brautpaar (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt)
    b) Bridal Stylist Verena + Artists, vertreten durch Verena van der Heyden, Wörther Straße 1, 10435 Berlin (nachfolgend „Vermittler“ genannt)
    c) Dem vom Vermittler ausgewählten Hair & Makeup Artist (nachfolgend „Artist“ genannt)
    1.2 Rollenverteilung:
    a) Der Vermittler übernimmt die Aufgabe, einen geeigneten Artist für das Brautpaar auszuwählen und zu vermitteln. Er ist verantwortlich für die organisatorische Koordination zwischen Auftraggeber und Artist.
    b) Der Artist verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen im Bereich Haarstyling und Makeup für die Hochzeit des Auftraggebers zu erbringen.
    c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere durch rechtzeitige Kommunikation seiner Wünsche und Bedürfnisse sowie durch Einhaltung vereinbarter Termine.
    1.3 Durch Annahme des Angebots des Vermittlers und Unterzeichnung dieses Vertrags erklären sich alle Parteien mit ihren jeweiligen Rollen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten einverstanden.

  2. Vertragsgegenstand
    2.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Vermittler zu vermittelnden und vom Artist zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich Haarstyling und Makeup für die Hochzeit des Auftraggebers. Diese umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    a) Brautstyling, bestehend aus Braut-Makeup und Brautfrisur
    b) Probestyling und Beratung im Vorfeld der Hochzeit
    c) Zusätzliche Hairstylings und/oder Makeups für weitere Personen (z.B. Brautjungfern, Trauzeugen, Familienangehörige)
    d) Beratung zur Pflege und zum Erhalt des Stylings am Hochzeitstag
    e) Etwaige Nachbesserungen oder Anpassungen am Hochzeitstag
    2.2 Der genaue Umfang der Leistungen wird in einer separaten Leistungsbeschreibung festgehalten, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Diese kann folgende Punkte beinhalten:
    a) Detaillierte Beschreibung des gewünschten Brautstylings
    b) Anzahl und Art der Stylings für weitere Personen
    c) Zeitplan für Probestyling und Styling am Hochzeitstag
    d) Besondere Wünsche oder Anforderungen des Auftraggebers
    2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs sind möglich und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen allen Vertragsparteien.

  3. Zustandekommen des Vertrages
    3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Vermittlers annimmt. Die Annahme kann per E-Mail, Brief oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
    3.2 Dem Auftraggeber steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag als Fernabsatzgeschäft geschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    3.3 Das Honorar des Artists umfasst ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

  4. Kommunikation
    4.1 Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien erfolgt über folgende Kanäle:
    a) E-Mail
    b) Telefon
    c) SMS
    d) Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp, Instagram Direct)
    4.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nutzung dieser Kommunikationswege einverstanden und ist sich bewusst, dass einige dieser Dienste möglicherweise nicht den Datenschutzstandards der EU-DSGVO entsprechen.
    4.3 Für besonders sensible oder vertragswirksame Mitteilungen (z.B. Vertragsänderungen, Stornierungen) ist die Schriftform per E-Mail oder Brief zu wahren.
    4.4 Der Vermittler verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig (z.B. Weitergabe an den Artist).

  5. Buchung und Zahlung
    5.1 Probetermin und Buchung
    a) Der Auftraggeber bucht zunächst einen Probetermin.
    b) Für den Probetermin wird eine Gebühr in Höhe von 215 € (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) erhoben.
    c) Die Probegebühr ist am Tag des Probetermins in bar direkt an den Artist zu entrichten.
    d) Nach zufriedenstellendem Probetermin erfolgt die verbindliche Buchung für den Hochzeitstermin.
    e) Bei verbindlicher Buchung wird die Probegebühr auf das Gesamthonorar angerechnet.
    5.2 Vermittlungsgebühr
    a) Nach Buchung wird innerhalb von 7 Tagen eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 260 € (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) an Bridal Stylist Verena + Artists fällig.
    b) Die Vermittlungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Artist anderweitig auf der Hochzeit tätig wird. Eine Umgehung der Vermittlungsgebühr ist nicht zulässig.
    5.3 Gebühr für Hairstyling und Makeup am Hochzeitstag
    a) Innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung hat der Auftraggeber eine Gebühr in Höhe von 300 € (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) für Hairstyling und Makeup am Hochzeitstag an den Artist zu zahlen.
    b) Diese Gebühr deckt die grundlegenden Leistungen für Hairstyling und Makeup der Braut am Hochzeitstag ab.
    c) Die Zahlungsmodalitäten für diese Gebühr vereinbaren Auftraggeber und Artist direkt miteinander.
    5.4 Zusätzliche Leistungen
    a) Etwaige zusätzliche Leistungen (z.B. Styling für weitere Personen, besondere Wünsche) werden gesondert berechnet.
    b) Die Kosten für zusätzliche Leistungen werden in der individuellen Leistungsbeschreibung festgelegt und sind spätestens am Hochzeitstag fällig, sofern nicht anders vereinbart.
    5.5 Stornierungsbedingungen
    a) Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor dem Hochzeitstermin bleiben alle vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig und werden nicht erstattet.
    b) Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Hochzeitstermin, aber mehr als 7 Tage vor dem Termin, werden 50% der Gebühr für Hairstyling und Makeup am Hochzeitstag (5.3) fällig bzw. erstattet.
    c) Die Vermittlungsgebühr (5.2) und die Probegebühr (5.1 b) bleiben von den Stornierungsbedingungen unberührt und werden in keinem Fall erstattet.
    5.6 Rechnungsstellung
    a) Die Vermittlungsgebühr wird vom Vermittler in Rechnung gestellt.
    b) Die Probegebühr, die Gebühr für Hairstyling und Makeup am Hochzeitstag sowie etwaige zusätzliche Leistungen werden vom Artist direkt in Rechnung gestellt.
    c) Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
    5.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
    5.8 Einzugsermächtigung bei Zahlungsverzug
    Der Auftraggeber erteilt dem Vermittler hiermit die Ermächtigung, im Falle des Zahlungsverzugs fällige Forderungen des Artists gegenüber dem Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Artists einzuziehen.

  6. Leistungserbringung und Haftungsausschluss
    6.1 Leistungsumfang und -qualität
    a) Der Artist verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers zu erbringen.
    b) Der Vermittler und der Artist bemühen sich, den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechend das Styling zu übernehmen.
    6.2 Grenzen der Leistungserbringung
    a) Auftraggeber, Vermittler und Artist stimmen überein, dass das konkrete Ergebnis am Hochzeitstag von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Artists liegen. Diese Faktoren können unter anderem Wetterbedingungen, individuelle Hautreaktionen oder unvorhergesehene Ereignisse am Hochzeitstag umfassen.
    b) Ein bestimmtes Aussehen oder Ergebnis kann daher nicht garantiert werden.
    6.3 Haftungsausschluss
    a) Der Vermittler und der Artist haften nicht für ein bestimmtes Aussehen oder Ergebnis am Hochzeitstag.
    b) Die Haftung des Vermittlers und des Artists für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
    c) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    d) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Vermittlers und des Artists.
    6.4 Beispielfotos
    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Bildern auf der Homepage nur um Beispielfotos handelt, die nicht notwendigerweise die Arbeit des Artists oder das Ergebnis am Hochzeitstag repräsentieren.
    6.5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
    a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Artist über etwaige Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige relevante gesundheitliche Aspekte zu informieren.
    b) Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die äußeren Bedingungen am Hochzeitstag die Arbeit des Artists nicht unangemessen erschweren.
    6.6 Reklamationen
    Etwaige Beanstandungen bezüglich der erbrachten Leistungen sind dem Artist unverzüglich am Hochzeitstag mitzuteilen, um die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben.

  7. Zusätzliche Gebühren und Kosten
    7.1 Sonn- und Feiertagszuschläge
    Für Buchungen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 25% auf die Gesamtsumme der gebuchten Leistung erhoben. Der Auftraggeber wird vor der Buchung über anfallende Zuschläge informiert.
    7.2 Haarschmuck
    a) Der Artist kann Haarschmuck zum Kauf anbieten.
    b) Beim Kauf von Haarschmuck vom Artist wird eine separate Gebühr fällig.
    c) Die Höhe dieser Gebühr wird dem Auftraggeber vor dem Kauf mitgeteilt und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung.
    7.3 Zusatzleistungen und Überschreitungen der vereinbarten Zeit
    a) Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, ist der Artist berechtigt, diese Zusatzleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
    b) Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundensatz.
    c) Dies gilt auch für Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit, die nicht vom Artist verursacht wurden.
    d) Der Artist wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass Zusatzleistungen erforderlich werden oder die vereinbarte Zeit überschritten wird.
    7.4 Fahrtkostenregelung
    a) Für die Anfahrt des Artists wird eine Fahrtkostenpauschale von 1 € pro Kilometer berechnet.
    b) Die Entfernung wird anhand der kürzesten fahrbaren Route zwischen dem Geschäftssitz des Artists und dem Einsatzort ermittelt.
    c) Die voraussichtlichen Fahrtkosten werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt.
    7.5 Sonstige Nebenkosten
    a) Etwaige zusätzlich anfallende Nebenkosten (z.B. Parkgebühren, Übernachtungskosten bei mehrtägigen Veranstaltungen) werden dem Auftraggeber vor deren Entstehung mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
    b) Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    7.6 Transparenz und Zustimmung
    a) Alle zusätzlichen Gebühren und Kosten werden dem Auftraggeber vor deren Entstehung transparent dargelegt.
    b) Die Erhebung zusätzlicher Gebühren und Kosten, die nicht explizit in diesem Vertrag geregelt sind, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
    7.7 Fälligkeit
    Sofern nicht anders vereinbart, sind alle zusätzlichen Gebühren und Kosten zusammen mit der Restzahlung für die Hauptleistung fällig.

  8. Sonderkündigungsrecht bei Zahlungsverzug
    8.1 Zahlungsfrist
    a) Alle im Vertrag vereinbarten Zahlungen sind zu den festgelegten Terminen fällig.
    b) Als rechtzeitig gilt eine Zahlung, wenn sie spätestens 3 Werktage nach dem vereinbarten Zahlungstermin auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
    8.2 Mahnung und Nachfrist
    a) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird der Auftraggeber vom Vermittler oder Artist schriftlich (auch per E-Mail) gemahnt.
    b) Mit der Mahnung wird eine Nachfrist von 7 Kalendertagen zur Zahlung gesetzt.
    8.3 Sonderkündigungsrecht
    a) Sollte die Zahlung auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht erfolgen, sind der Vermittler und der Artist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
    b) Die Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen und wird mit Zugang beim Auftraggeber wirksam.
    8.4 Folgen der Kündigung
    a) Im Falle einer Kündigung nach 8.3 entfällt die Verpflichtung des Vermittlers und des Artists zur Leistungserbringung.
    b) Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden nicht erstattet.
    c) Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen verpflichtet.
    8.5 Schadensersatzansprüche
    a) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermittlers und des Artists bleiben von dieser Regelung unberührt.
    b) Der Vermittler und der Artist sind insbesondere berechtigt, den ihnen durch die Kündigung entstehenden Schaden (z.B. entgangener Gewinn) geltend zu machen.
    8.6 Härtefallregelung
    In Fällen, in denen die nicht rechtzeitige Zahlung auf unverschuldeten, außergewöhnlichen Umständen beruht, verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung anzustreben, bevor von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird.
    8.7 Rechte des Auftraggebers
    Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

  9. Umbuchung und Verschiebung
    9.1 Umbuchung des Hochzeitstermins
    a) Eine Umbuchung des Hochzeitstermins ist grundsätzlich nur unter den Bedingungen einer Stornierung möglich.
    b) Bei einer Umbuchung gelten die in Ziffer 5.5 festgelegten Stornierungsbedingungen entsprechend.
    c) Nach erfolgter Stornierung kann ein neuer Vertrag für den gewünschten Termin geschlossen werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Artists.
    9.2 Neuabschluss nach Umbuchung
    a) Bei Abschluss eines neuen Vertrages für einen anderen Termin werden bereits geleistete, nicht erstattungsfähige Zahlungen aus dem stornierten Vertrag angerechnet.
    b) Es gelten die zum Zeitpunkt des Neuabschlusses aktuellen Preise und Konditionen.
    9.3 Verschiebung des Probetermins
    a) Der Probetermin kann gegen eine Gebühr von 75 € (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) verschoben werden.
    b) Die Verschiebung muss mindestens 7 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Probetermin schriftlich (auch per E-Mail) mitgeteilt werden.
    c) Bei einer Mitteilung innerhalb von weniger als 7 Kalendertagen vor dem Probetermin wird die volle Gebühr für den Probetermin fällig.
    9.4 Begrenzung der Verschiebungen
    a) Eine kostenfreie Verschiebung des Probetermins ist einmalig möglich, wenn sie mindestens 14 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin mitgeteilt wird.
    b) Jede weitere Verschiebung ist gebührenpflichtig gemäß Ziffer 9.3.
    9.5 Verfügbarkeit bei Verschiebungen
    a) Jede Verschiebung des Probe- oder Hochzeitstermins steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Artists.
    b) Sollte der Artist für den gewünschten neuen Termin nicht verfügbar sein, wird der Vermittler sich bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
    9.6 Preisanpassungen
    Bei einer Verschiebung des Hochzeitstermins in das folgende Kalenderjahr behält sich der Vermittler das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird über etwaige Preisänderungen informiert und hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen 14 Tagen nach Mitteilung der Preisanpassung.
    9.7 Mitteilungspflicht
    Alle Umbuchungs- und Verschiebungswünsche müssen schriftlich (auch per E-Mail) an den Vermittler gerichtet werden.
    9.8 Bearbeitungszeit
    Der Vermittler wird Umbuchungs- und Verschiebungsanfragen innerhalb von 5 Werktagen bearbeiten und dem Auftraggeber eine Rückmeldung geben.

  10. Urheberrecht und Veröffentlichung
    10.1 Urheberrecht des Artists
    a) Der Artist behält das Urheberrecht an seiner künstlerischen Leistung (Haarstyling und Makeup).
    b) Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung fotografisch festgehalten wird oder nicht.
    10.2 Veröffentlichung durch den Auftraggeber
    a) Der Auftraggeber ist berechtigt, Fotos von den Haaren und dem Makeup zu machen und zu veröffentlichen.
    b) Bei jeder Veröffentlichung ist der Artist als Urheber zu nennen.
    c) Die Nennung soll in folgender Form erfolgen: „Haare & Makeup: [Name des Artists]“ oder „Styling: [Name des Artists]“.
    d) Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien ist der Artist, sofern auf der jeweiligen Plattform möglich, zu verlinken oder zu markieren.
    10.3 Information und Zustimmung
    a) Der Auftraggeber informiert den Artist über geplante Veröffentlichungen.
    b) Der Artist kann der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund widersprechen.
    10.4 Verstoß gegen die Nennungspflicht
    a) Bei einem Verstoß gegen die Nennungspflicht wird der Auftraggeber vom Artist oder Vermittler schriftlich abgemahnt und aufgefordert, die Nennung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Kalendertage) nachzuholen.
    b) Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.
    10.5 Vertragsstrafe
    a) Die Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Nennungspflicht nach erfolgloser Abmahnung beträgt 20% des vereinbarten Gesamthonorars, höchstens jedoch 500 €.
    b) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
    10.6 Ausnahmen
    a) In Fällen, in denen die Nennung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Nennungspflicht.
    b) Der Auftraggeber informiert den Artist oder Vermittler über solche Fälle.
    10.7 Nutzungsrechte des Artists
    a) Der Artist ist berechtigt, Fotos der von ihm geschaffenen Stylings für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
    b) Bei einer solchen Nutzung wird der Artist die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers respektieren und keine identifizierenden Merkmale ohne dessen Zustimmung veröffentlichen.
    10.8 Dauer der Verpflichtung
    Die Verpflichtungen aus dieser Klausel gelten für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Tag der Hochzeit.

  11. Verjährung
    11.1 Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Vermittler oder Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt.
    11.2 Von dieser Verkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen sind:
    a) Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    b) Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers, des Artists oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen
    c) Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel
    11.3 Für die unter 11.2 genannten Ausnahmen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  12. Nutzungsrechte für Werbezwecke
    12.1 Der Artist ist berechtigt, Fotografien, Filme und digitale Daten, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstanden sind, zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
    a) Die Veröffentlichung auf der eigenen Website
    b) Die Nutzung in sozialen Medien
    c) Die Verwendung in Portfolios oder als Arbeitsproben
    12.2 Der Artist verpflichtet sich, bei der Nutzung die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu wahren. Insbesondere wird er:
    a) Keine Bilder veröffentlichen, die die abgebildeten Personen in nachteiliger Weise darstellen
    b) Auf Wunsch des Auftraggebers bestimmte Bilder von der Nutzung ausschließen
    12.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass die abgebildeten Personen mit der in 12.1 beschriebenen Nutzung einverstanden sind. Er stellt den Artist von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die vereinbarte Nutzung entstehen könnten.
    12.4 Der Auftraggeber kann der Nutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen. Bereits erfolgte Veröffentlichungen müssen in diesem Fall nicht rückgängig gemacht werden.

  13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    13.1 Der Vermittler behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist oder um Regelungslücken zu schließen.
    13.2 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt.
    13.3 Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.
    13.4 Der Vermittler wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen.
    13.5 Im Falle eines Widerspruchs ist der Vermittler berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.

  14. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
    14.1 Salvatorische Klausel
    a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    b) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
    c) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
    14.2 Anwendbares Recht
    a) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermittler, Artist und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    b) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
    c) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    14.3 Gerichtsstand
    a) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermittlers.
    b) Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    c) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
    14.4 Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermittlers, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
    14.5 Gültigkeit
    a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.09.2024.
    b) Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Erlass neuer AGB oder bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf durch den Vermittler.
    c) Für Verträge, die vor einer Änderung der AGB geschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB fort.
    14.6 Vorrang individueller Vereinbarungen
    Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Schriftliche Individualabreden zwischen den Vertragsparteien gehen diesen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder diese ergänzen.

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